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Unsere Sonder-Verkaufsaktion zur Führerscheinänderung |
Der Bundesrat hat in seiner
Sitzung am 20. Dezember 2019 dem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur zugestimmt, mit dem Inhabern einer
Fahrerlaubnis der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse
A1 erleichtert wird. Damit wird an eine in Deutschland bis zum 31.03.1980
bestandene Regelung angeknüpft, nach der Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis der
damaligen Klasse 3, Leichtkrafträder – damals noch mit 80 ccm und bis 80 km/h –
ohne Ausbildung und Prüfung fahren durften. Um ein Kraftrad der Klasse
A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte •seit mindestens fünf
Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, Die Berechtigung wird durch
die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Nach Eintragung der
Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11
kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht
übersteigt, geführt werden. Erwerben Sie zum Sonderpreis eines von unseren Austellungsfahrzeugen. Kommen Sie vorbei und fragen Sie nach Ihrem Sonderpreis. |
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